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2024/11/13 - 10:43

"Der Unterstaatsanwalt" (1914-1915)

(...) überdrüssig geworden ist, Jagden auf Mißgeburten zu veranstalten, dann wäre allerdings der Bezirksrichter das erste Ziel. Aber sich über ihn zu ärgern ist sinnlos. Darum ärgert sich auch der Unterstaatsanwalt nicht über ihn, er ärgert sich nur über die Dummheit, die einen solchen Menschen auf einen Bezirksrichterposten setzt. Die Dummheit also will Gerechtigkeit üben.

Es ist für die persönlichen Verhältnisse des Unterstaatsanwalts an und für sich sehr bedauerlich, daß er nur einen so niedrigen Rang einnimmt, seinem eigentlichen Bestreben aber würde es vielleicht nicht einmal genügen Oberstaatsanwalt zu sein. Er müßte ein noch viel höherer Staatsanwalt werden, um auch nur alle Dummheit die er vor seinen Augen sieht, unter wirksame Anklage setzen zu können. Zur Anklage gegen den Bezirksrichter würde er sich dabei wahrhaftig nicht herablassen, er würde ihn von der Höhe seines Anklägersitzes nicht einmal erkennen. Wohl aber würde er rings herum eine so schöne Ordnung schaffen, daß der Bezirksrichter nicht in ihr bestehen könnte, daß ihm ohne daß er angerührt würde die Knie zu schlottern anfiengen und er schließlich vergehen müßte. Dann wäre es vielleicht auch an der Zeit, den Fall des Unterstaatsanwaltes selbst aus den versperrten Disciplinargerichten in den offenen Gerichtssaal zu bringen. Dann wäre der Unterstaatsanwalt nicht mehr persönlich beteiligt, er hätte kraft höherer Gewalt die ihm angelegten Ketten zerbrochen und könnte nun selbst über sie zu Gericht sitzen. Er stellt sich vor, daß ihm eine mächtige Persönlichkeit vor der Verhandlung ins Ohr flüstert: "Jetzt wird Dir Genugtuung zuteil werden." Und nun kommt es zur Verhandlung. Die angeklagten Disciplinarräte lügen natürlich, lügen mit zusammengebissenen Zähnen, lügen so wie nur Leute von Gericht lügen können, wenn die Anklage einmal sie trifft. Aber es ist alles so vorbereitet, daß die Tatsachen selbst alle Lügen von sich abschütteln und sich frei und wahrheitsgemäß vor den Zuhörern entwickeln. Es sind viele Zuhörer da, auf drei Seiten des Saales, nur die Richterbank ist leer, man hat keine Richter gefunden, die Richter drängen sich im engen Raum, wo sonst der Angeklagte steht, und suchen sich vor der leeren Richterbank zu verantworten. Nur der öffentliche Ankläger, der gewesene Unterstaatsanwalt, ist natürlich zugegen und auf seinem gewöhnlichen Platz. Er ist viel ruhiger als sonst, er nickt nur hie und da, alles nimmt den richtigen uhrenmäßigen Gang. Erst jetzt, nachdem der Fall von allen Schriftsätzen, Zeugenaussagen, Verhandlungsprotokollen, Urteilsberatungen und Entscheidungsgründen befreit ist, erkennt man seine sofort überwältigende Einfachheit! Die Angelegenheit selbst liegt etwa fünfzehn Jahre zurück. Der Unterstaatsanwalt war damals in der Residenzstadt, er war als tüchtiger Jurist anerkannt, bei seinen Vorgesetzten sehr beliebt und hatte sogar schon Hoffnung bald vor vielen Mitbewerbern zehnter Staatsanwalt zu werden. Der zweite Staatsanwalt bewies ihm eine besondere Zuneigung und ließ sich von ihm selbst bei nicht ganz unwichtigen Angelegenheiten vertreten. So war es auch bei einem kleinen Majestätsbeleidigungsproceß. Ein Geschäftsangestellter, ein nicht ungebildeter, politisch sehr tätiger Mann hatte in einer Weinstube in halber Trunkenheit das Glas in der Hand eine Majestätsbeleidigung ausgesprochen. Ein wahrscheinlich noch mehr betrunkener Gast am Nebentisch hatte die Anzeige erstattet, er hatte in seiner Betäubung wahrscheinlich gemeint, daß er eine ausgezeichnete Tat ausführe, war sofort um einen Polizeimann gelaufen und glückselig lächelnd mit ihm zurückgekehrt, um ihm den Mann zu übergeben. Später allerdings hielt er an seiner Aussage wenigstens im wichtigsten Teil fest, im übrigen mußte die Majestätsbeleidigung sehr deutlich gewesen sein, denn kein Zeuge konnte sie vollständig leugnen. Ihr Wortlaut aber konnte nicht zweifellos festgestellt werden, die größte Berechtigung hatte die Annahme, daß der Angeklagte mit dem Weinglas auf ein an der Wand hängendes Bild des Königs gezeigt und dabei gesagt hatte: "Du Lump dort oben! " Die Schwere dieser Beleidigung wurde nur durch den damaligen teilweise unzurechnungsfähigen Zustand des Angeklagten gemildert sowie dadurch, daß er die Beleidigung in irgendeiner Verbindung mit der Liedzeile: "solange noch das Lämpchen glüht" vorgebracht und den Sinn des Ausrufes dadurch getrübt hatte. Über die Art der Verbindung zwischen dem Ausruf und dem Lied hatte fast jeder Zeuge eine andere Meinung und der Anzeiger behauptete sogar, ein anderer nicht der Angeklagte habe gesungen. Ungemein erschwerend war für den Angeklagten seine politische Tätigkeit, die es jedenfalls sehr glaubwürdig erscheinen ließ, daß er dessen fähig war, den Ausruf auch bei gänzlicher Nüchternheit und mit vollster Überzeugung zu machen. Der Unterstaatsanwalt erinnert sich sehr genau – er hat ja jene Dinge so oft durchgedacht – wie er jene Anklage fast mit Begeisterung in Angriff nahm, nicht nur weil es ehrenvoll war, einen Majestätsbeleidigungsproceß zu führen sondern weil er den Angeklagten und seine Sache aufrichtig haßte. Da stand ein politischer Streber, dem der ehrliche Beruf eines Geschäftsangestellten nicht genügte, wahrscheinlich weil er ihm die Mittel für Weingelage zu liefern nicht imstande war, ein Mensch mit einer riesenhaften Kinnlade die von einer kräftigen Muskulatur auch riesenhaft bewegt wurde, ein geborener Volksredner der selbst den Untersuchungsrichter anschrie, in diesem Fall leider eine nervöse aufgeregte Natur. Die Untersuchung, welcher der Unterstaatsanwalt aus Interesse an der Sache öfters beigewohnt hatte, war eine fortwährende Zänkerei. Einmal sprang der Untersuchungsrichter auf, das andere Mal der Verhörte und einer donnerte den andern an. Dies wirkte natürlich ungünstig auf die Ergebnisse der Untersuchung ein und als der Unterstaatsanwalt auf diesen Ergebnissen die Anklage aufbauen sollte, mußte er viel Arbeit und Scharfsinn aufwenden, um sie genügend stichhaltig zu machen. Er arbeitete Nächte durch, aber mit Freude. Es waren damals schöne Frühjahrsnächte, das Haus in dessen Erdgeschoß der Unterstaatsanwalt wohnte hatte einen kleinen zwei Schritte breiten Vorgarten, war der Unterstaatsanwalt von der Arbeit ermüdet oder verlangten die sich drängenden Gedanken Ruhe und Sammlung, dann kletterte er aus dem Fenster in den Vorgarten und gieng dort auf und ab oder lehnte mit geschlossenen Augen am Gartengitter. Er hat sich damals nicht geschont, er arbeitete die ganze Anklage mehreremal um, manche Teile zehn- und zwanzigmal. Außerdem häufte sich das für die Hauptverhandlung vorbereitete Material in fast undurchdringlicher Fülle. "Gebe Gott daß ich dieses alles fassen und verwerten kann", war in den Nächten seine ständige Bitte. Mit der Anklage selbst hielt er seine Arbeit nur zum geringsten Teile für beendet, darum sah er auch das Lob des zweiten Staatsanwalts, mit dem ihm dieser die Anklageschrift nach genauer Prüfung zurückgab, nicht als Lohn sondern nur als Aufmunterung an, und dieses Lob war groß und es kam überdies von einem strengen, wortkargen Mann. Es lautete, wie es der Unterstaatsanwalt in seinen spätern Eingaben oft wiederholte, ohne allerdings den zweiten Staatsanwalt dazu bewegen zu können, sich daran zu erinnern: "Dieses Heft, mein lieber Kollega, enthält nicht nur die Anklage, es enthält aller menschlichen Voraussicht nach auch Ihre Ernennung zum zehnten Staatsanwalt." Und als der Unterstaatsanwalt bescheiden schwieg, fügte der zweite Staatsanwalt hinzu: "Vertrauen Sie mir." Zur Hauptverhandlung gieng der Unterstaatsanwalt fest und ruhig. Niemand im Saal kannte alle Feinheiten und Beziehungen der Prozeßsache so wie er. Der Verteidiger war ungefährlich, ein dem Unterstaatsanwalt gut bekanntes, immer schreiendes aber wenig scharfsinniges Männchen. An dem Tag war er gewiß nicht einmal sehr kampflustig, er verteidigte, weil er verteidigen mußte, weil es um ein Mitglied seiner politischen Partei gieng, weil sich vielleicht Gelegenheit zu Tiraden ergeben würde, weil die Parteipresse auf den Fall ein wenig aufmerksam war, aber Hoffnung seinen Klienten durchzubringen hatte er nicht. Der Unterstaatsanwalt erinnert sich noch, wie er diesem Verteidiger kurz vor Beginn der Verhandlung mit schwer unterdrücktem Lächeln zusah; unfähig sich zu beherrschen, wie dieser Verteidiger überhaupt war, warf er auf seinem Tisch alles durcheinander, riß Blätter aus seinen Schriften und wie mit einem Windhauch waren sie sofort mit Notizen bedeckt, unter dem Tisch klapperten inzwischen seine kleinen Füßchen und jeden Augenblick strich er, ohne es zu wissen, mit ängstlicher Bewegung über seine Glatze, als suche er dort irgendwelche Verletzungen. Er schien dem Unterstaatsanwalt ein unwürdiger Gegner zu sein. Als er gleich bei Beginn der Verhandlung aufhüpfte und mit häßlicher pfeifender Stimme den Antrag gestellt hatte, die Verhandlung möge in öffentlicher Sitzung stattfinden, erhob sich der Unterstaatsanwalt fast schwerfällig von seinem Sitz. Alles war so klar und durchdacht, es war als mischten sich alle Leute ringsherum in eine ihm allein gehörige Sache, eine Sache die er ihrem Wesen gemäß in sich selbst zu Ende führen könnte ohne Richter und Verteidiger und ohne Angeklagten.

Und er schloß sich dem Antrag des Verteidigers an, sein Verhalten war ebenso unerwartet wie das des Verteidigers selbstverständlich gewesen war. Aber er erklärte sein Verhalten und während seiner Erklärung war es im Saal so still, daß er, wenn nicht die vielen Augen von allen Seiten auf ihn gerichtet gewesen wären, als wollten sie ihn zu sich ziehn, hätte glauben können, er spreche im leeren Saal mit sich selbst. Daß er überzeugte, merkte er sofort. Die Richter streckten die Hälse und sahen erstaunt einander an, der Verteidiger lehnte steif in seinem Stuhl, als sei die Erscheinung des Unterstaatsanwaltes gerade jetzt aus dem Boden gestiegen; der Angeklagte rieb vor Spannung seine Riesenzähne aneinander, im Gedränge der Zuhörer hielt man sich bei den Händen fest. Sie erkannten, daß ihnen hier einer die ganze Angelegenheit, zu der sie in dieser oder jener schwachen Beziehung standen gänzlich entwand und zu seinem unentreißbaren Eigentum machte. Jeder hatte geglaubt einem kleinen Majestätsbeleidigungsproceß beizuwohnen, und nun hörte er, wie der Unterstaatsanwalt schon beim ersten Antrag die Beleidigung selbst wie etwas Nebensächliches mit wenigen Worten streifte

Es ritten die Husaren durch die dunkle enge Gasse


Revision: 2021/01/09 - 23:40 - © Mauro Nervi




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